Annaberg-Buchholz
Gehwege werktags bis 7 Uhr, samstags, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen und streuen. Bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.
In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang räumen.
Vor allem mit Sand, Splitt und zugelassenem abstumpfendem Material streuen. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste; Rückstände spätestens nach der Frostperiode entfernen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 28.10.2010

