Göppingen
Werktags vor dem allgemeinen Berufsverkehr, spätestens bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.
Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 1 m, ohne Gehweg eine 1 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.
Streuen mit Sand, Splitt oder Asche. Auftauende Streumittel sind verboten, ausnahmsweise erlaubt auf Staffelwegen und an Steilstrecken, dann nur im unbedingt notwendigen Maß.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 21.12.1989, zuletzt geändert am 11.10.2001
