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Gebiet · Schleswig-Holstein

Reinigungsfirmen in Kiel

Kiel · Kronshagen · Altenholz

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Kiel, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Kiel?

Von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr, gefallenen Schnee innerhalb einer Stunde nach jedem Schneefall räumen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte bis 7 Uhr des folgenden Tages beseitigen, sonn- und feiertags bis 8 Uhr, auch wenn es dann noch schneit.

Räum- und Streupflicht

Kiel

Von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr, gefallenen Schnee innerhalb einer Stunde nach jedem Schneefall räumen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte bis 7 Uhr des folgenden Tages beseitigen, sonn- und feiertags bis 8 Uhr, auch wenn es dann noch schneit.

In allen Straßen Gehwege in der Frontlänge des Grundstücks schnee- und eisfrei halten und bei Glätte streuen, soweit möglich mindestens 1,5 m breit; verpflichtet sind auch Hinterlieger. Zugänge zu Fußgängerüberwegen und Haltestellen gefahrlos erreichbar halten.

Mit abstumpfenden Stoffen streuen (Splitt, Granulat oder Sand, keine Schlacke oder Asche). Streusalz grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei überfrierender Nässe und Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Fußgängerüberwegen, Treppen, Rampen und starkem Gefälle; nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Wird der Gehweg von Kommunalfahrzeugen oder Dritten erneut mit Schnee bedeckt, erneut räumen. Verstöße können mit einer Geldbuße von 5 bis 511 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 09.12.2025

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