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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Bergisch Gladbach · Wermelskirchen

Bergisch Gladbach · Wermelskirchen · Rösrath · Overath · Burscheid

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Bergisch Gladbach, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Bergisch Gladbach?

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr) unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Morgens.

Räum- und Streupflicht

Bergisch Gladbach

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr) unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Morgens.

Gehwege (außer Schrammborden) in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen. Ohne abgesetzten Gehweg (z. B. verkehrsberuhigter Bereich) gilt ein 1,50 m breiter Streifen ab begehbarem Straßenrand als Gehweg.

Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; erlaubt nur bei Ausnahmewetter wie Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen, oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen, keinen salzhaltigen Schnee darauf lagern.

Die Pflichten gelten für die im Straßenverzeichnis gekennzeichneten Gehwege und Fahrbahnen im dort festgelegten Umfang. An Haltestellen so räumen und streuen, dass gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Fassung der XX. Nachtragssatzung vom 16.12.2025

Wermelskirchen

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege in einer Breite von 1,20 m von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen. Ohne abgesetzten Gehweg den Fahrbahnrand in einer Breite von 1,20 m schnee- und eisfrei halten.

Abstumpfende, salzfreie Streumittel wie Sand, Split oder Kies mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ vorrangig vor auftauenden Mitteln einsetzen. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln bestreuen, keinen salzhaltigen Schnee darauf lagern.

Die Winterwartung der Gehwege ist allgemein den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Verstöße können mit Bußgeld bis 1.000 € (fahrlässig bis 500 €) geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 14.12.2011

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