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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Mettmann · Langenfeld

Mettmann · Langenfeld · Hilden · Erkrath · Monheim am Rhein

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Mettmann, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Mettmann?

Zwischen 7 und 18 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 18 Uhr gefallenen Schnee und Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Räum- und Streupflicht

Mettmann

Zwischen 7 und 18 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 18 Uhr gefallenen Schnee und Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freihalten. Bei Eis- und Schneeglätte die Wege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den zu reinigenden Fahrbahnen bestreuen. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse einen möglichst gefahrlosen Zu- und Abgang freihalten und bestreuen.

Auf Gehwegen abstumpfende Stoffe mit möglichst geringer Umweltgefährdung verwenden. Salz oder andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; in besonderen Ausnahmefällen ist auch die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt, etwa bei Eisregen oder an Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen sowie Gefälle- oder Steigungsstrecken. Gehwege mit Baumbeständen oder angrenzender Begrünung dürfen nicht mit Salz bestreut werden.

Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden, mindestens 2,50 €, bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen höchstens 500 €, bei fahrlässigen höchstens 250 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 15.12.1982, 42. Änderung vom 10.12.2024 (in Kraft getreten am 01.01.2025)

Langenfeld (Rheinland)

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Gehweg auf 1,50 m Breite von Schnee freihalten. Gibt es keinen eigenen Gehweg, gilt eine Gehbahn von 1,50 m Breite ab begehbarem Straßenrand als Gehweg.

Bei Glätte Gehwege vorrangig mit abstumpfenden, hilfsweise mit auftauenden Mitteln bestreuen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden, salzhaltiger Schnee darf dort nicht gelagert werden.

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung und die Winterwartung in der Stadt Langenfeld Rhld. (Straßenreinigungssatzung) vom 14.12.2011

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