St. Wendel
In der Zeit von 7 bis 20 Uhr Gehwege von Schnee freihalten; bei Schneeglätte und Glatteis im gleichen Zeitraum streuen, so oft, dass gefahrbringende Glätte vermieden wird.
Gehwege mindestens 1 m breit von Schnee freihalten; bei Straßen und Plätzen ohne Gehweg auf Banketten oder längs der Häuser oder der Platzgrenze einen Streifen von 1 m Breite.
Zum Streuen Sand, feine Asche, Streusalz oder anderes abstumpfendes Material erlaubt; Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden, salzhaltiger Schnee darf dort nicht abgelagert werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 15.11.1979
