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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Erlangen · Herzogenaurach

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Erlangen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Erlangen?

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Erlangen

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Ohne befestigten Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Randstreifen, gemessen vom Straßenrand, als Gehbahn, in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen 2,5 m. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege beim Räumen freihalten.

Mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Salz oder anderen ätzenden Stoffen. Auf Treppen oder bei Eisregen ist Tausalz erlaubt.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungsverordnung) vom 28.11.2019, in Kraft getreten am 01.01.2020

Herzogenaurach

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Gehbahn mindestens 1 m breit sichern, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen mindestens 1,50 m. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege beim Räumen freihalten.

Mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln streuen, nicht mit ätzenden Stoffen. Bei besonderer Glättegefahr ist Tausalz erlaubt.

Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen die Sicherungspflicht Geldbuße bis zu 500 Euro.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 29.01.2021

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