Homberg (Efze)
Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall unverzüglich, Streuen gegebenenfalls wiederholt.
Gehwege und Überwege so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, dazu je Hausgrundstück einen mindestens 1,25 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang. Bei Eisglätte Bürgersteige in voller Breite, Überwege 2,00 m breit abstumpfen.
Vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material streuen. Salz nur in geringer Menge zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneereste.
Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger am Gehweg, in Jahren mit gerader Endziffer die gegenüberliegenden Anlieger verpflichtet. Bußgeld 5,00 € bis 500,00 €.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege, in Kraft seit 16.02.1990
