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Gebiet · Brandenburg

Reinigungsfirmen in Nauen · Kyritz

Nauen · Kyritz · Neuruppin · Rheinsberg · Wittenberge

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Nauen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Nauen?

Werktags von 7 bis 20 Uhr anfallenden Schnee und Glätte unverzüglich beseitigen, danach werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Räum- und Streupflicht

Nauen

Werktags von 7 bis 20 Uhr anfallenden Schnee und Glätte unverzüglich beseitigen, danach werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Gehweg mindestens 1,0 m breit von Schnee freihalten; bei Glätte Fußgängerüberwege und gefährliche Stellen auf den anliegerpflichtigen Fahrbahnen bestreuen, abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden.

Salz und andere Auftaumittel auf Gehwegen grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen sowie starken Gefällstrecken. Baumscheiben und Grünflächen nicht mit Salz bestreuen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 20.09.2011

Kyritz

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, danach werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehweg mindestens 0,75 m breit von Schnee freihalten; ohne Gehweg gilt ein 0,75 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze, dort auch bei Glätte abstumpfen.

Auftaumittel auf Gehwegen grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei Eisregen sowie an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen sowie starken Steigungen.

Verstöße gegen die Reinigungs- und Winterdienstpflicht können mit Geldbuße bis 2.500 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung vom 18.04.2013

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