Erding
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Ohne befestigten Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Randstreifen der Straße, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze, als Gehbahn. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege beim Räumen freihalten.
Mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln streuen, nicht mit ätzenden Stoffen.
Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen die Sicherungspflicht Geldbuße bis zu 500 Euro.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 03.05.2007
Grafing b.München
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Ohne befestigten Gehweg gilt ein 1,30 Meter breiter Randstreifen der Straße, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze, als Gehbahn. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege beim Räumen freihalten.
Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder Steigungen, ist Tausalz erlaubt.
Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen die Sicherungspflicht Geldbuße bis zu fünfhundert Euro.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen zur Winterzeit und die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen (Winterdienst- und Reinigungsverordnung) vom 12.02.2021