Oldenburg (Oldb)
Werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen und streuen, bei Bedarf bis 20 Uhr unverzüglich wiederholen.
Gehwege mindestens 1,50 m breit räumen und streuen, schmalere ganz. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten eine Gehbahn von 1,50 m ab begehbarem Straßenrand; bei einseitigem Gehweg gilt für die andere Seite keine Pflicht.
Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen. Salz und andere Auftaumittel nur bei außergewöhnlicher Witterung (z. B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, nie im Kronenbereich von Bäumen und auf begrünten Flächen.
An Haltestellen den Gehweg so räumen und streuen, dass gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist. Einlaufschächte und Hydranten nicht zuschütten.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 20.11.2017, zuletzt geändert am 01.12.2025
