Frankfurt (Oder)
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.
Gehwege auf 1,50 m Breite, schmalere ganz von Schnee freihalten und bei Glätte streuen; über 4,00 m breite Gehwege mit viel Fußgängerverkehr laut Straßenverzeichnis auf mindestens 3,00 m. Eis und Schnee von Grundstücken nicht auf Gehweg und Fahrbahn bringen.
Salz und andere auftauende Stoffe auf Gehwegen grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht salzen und keinen salzhaltigen Schnee auf Baumscheiben ablagern.
Anlieger haben den Winterdienst auf Gehwegen; auf der Fahrbahn übernimmt ihn die Stadt in Straßen mit W 1 oder W 2 im Straßenreinigungsverzeichnis, bei A liegt er ganz bei den Anliegern. Verstöße: Geldbuße bis 1.000 €.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 05.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
