Düsseldorf
Schnee und Glätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte müssen am folgenden Werktag bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigt sein.
Gehweg auf 1 m Breite von Schnee freihalten, ohne getrennten Gehweg beide Straßenseiten in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens 1 m. An Haltestellen und Zugängen zu Depotcontainern zusätzlich die Zugänge zur Bordsteinkante freihalten und bei Glätte bestreuen.
Streusalz auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, erlaubt nur an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen sowie starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder auftauenden Materialien bestreut werden, ebenso wenig darf damit vermischter Schnee dort gelagert werden.
Wer die winterliche Räum- und Streupflicht zwischen 7 und 20 Uhr nicht unverzüglich erfüllt, handelt ordnungswidrig; jede Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen vom 13.12.1991, redaktioneller Stand Januar 2026
