Börde-Hakel
Der Räumungspflicht ist täglich nachzukommen. Die Streupflicht besteht in der Zeit von 6 bis 20 Uhr und ist täglich, möglichst frühmorgens, bei andauerndem Schneefall zeitnah, zu erfüllen.
Geh- und Radwege entlang der Straßenfrontlänge von Schnee und Eis freihalten. Ohne Gehweg mindestens einen 1 m breiten Streifen neben der Fahrbahn freihalten. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,25 m breit räumen.
Zum Abstumpfen Sand, Splitt, handelsübliches Streusalz oder sonstiges geeignetes Streugut verwenden; Rückstände nach dem Auftauen sofort beseitigen. Asche oder stark schmutzende bzw. ätzende Mittel dürfen nicht verwendet werden.
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind auch die Eigentümer und Besitzer der gegenüberliegenden Straßenseite zur Beseitigung der Eisglätte verantwortlich.
Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde: Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst vom 16.11.2017
Bernburg (Saale)
Zwischen 7 und 19 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 19 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen.
Gehwege und Zugänge zu Überwegen in 1,50 m Breite von Schnee räumen, soweit die vorhandene Gehwegbreite dies zulässt. Bei Glatteis Gehwege in voller Breite, sonst in 1,50 m Breite abstumpfen.
Bei Eis- und Schneeglätte grundsätzlich mit abstumpfenden Mitteln streuen. Salz oder andere auftauende Stoffe nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Brückenauf- und -abgängen oder starken Gefälle- und Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden.
Bushaltestellen werden im Winterdienst von der Stadt Bernburg (Saale) betreut.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 17.12.2010, zuletzt geändert am 05.03.2024
Könnern
Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr, bei Schnee und Glätte sofort und bei Bedarf wiederholt.
Gehweg mindestens 1,50 m breit räumen, schmalere ganz. Ohne Gehweg einen Streifen von 1 m neben der Fahrbahn.
Sand, Splitt oder Ähnliches. Salz nur in geringen Mengen, etwa bei Eisregen oder an Treppen und starkem Gefälle.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 01.11.2017