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Gebiet · Thüringen

Reinigungsfirmen in Nordhausen · Heilbad Heiligenstadt

Nordhausen · Heilbad Heiligenstadt · Sondershausen · Leinefelde-Worbis · Artern

✓ Geprüfter Partner

Privadi Halle

Halle (Saale) · 06108

Der Betrieb, aus dem Privadi entstanden ist. Glas- und Gebäudereinigung in Halle und Umgebung, seit 2010.

  • Glasreinigung
  • Hausreinigung
  • Unterhaltsreinigung
  • Grünpflege
  • Winterdienst

Arbeitet auch in: Halle, Mansfeld · Sangerhausen, Dessau-Roßlau · Bitterfeld-Wolfen, Weißenfels · Stößen, Börde-Hakel · Bernburg, Magdeburg, Wernigerode · Halberstadt, Delitzsch · Eilenburg, Leipzig, Grimma · Wurzen, Gera · Altenburg, Rudolstadt · Saalfeld/Saale, Jena · Apolda, Nordhausen · Heilbad Heiligenstadt

Tipp für Privatkunden

20 % der Arbeitskosten können Sie direkt von Ihrer Steuer abziehen (§ 35a EStG). Dafür bezahlen Sie die Rechnung per Überweisung und geben sie in Ihrer Steuererklärung an.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Heilbad Heiligenstadt, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Heilbad Heiligenstadt?

Räumen und Streuen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.

Räum- und Streupflicht

Heilbad Heiligenstadt

Räumen und Streuen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.

Gehwege und Zugänge zu Überwegen so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,25 m breit. Bei Eisglätte Bürgersteige in voller Breite und Tiefe abstumpfen, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen 1,50 m breit.

Vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material streuen, Asche nur in einer Menge, die Geh- und Überwege nicht übermäßig verschmutzt. Salz ist in der Trinkwasserschutzzone II grundsätzlich verboten.

Bei einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite zuständig, in Jahren mit ungerader Endziffer die der gegenüberliegenden Straßenseite.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 25.05.1994

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