Stuttgart
Montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen und streuen. Bei Schneefall oder Glätte tagsüber bis 21 Uhr erneut räumen, sooft nötig, und unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, streuen.
Gehwege auf 1,50 m Breite räumen und streuen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten gilt ein 1,50 m breiter Streifen auf der Fahrbahn vom Rand aus.
Salz und andere auftauende Stoffe sind verboten, ausnahmsweise bei Eisregen erlaubt, dann so wenig wie möglich.
An Straßeneinmündungen, Fußgängerüberwegen und Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel oder von Schulbussen den Gehweg bis zur Bordsteinkante räumen und streuen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 22.09.2011
