Hannover
An Werktagen von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr nach jedem Schneefall unverzüglich räumen, bei anhaltendem Schneefall in angemessenen Abständen wiederholen.
Gehwege mindestens 1,50 m breit von Schnee und Glätte freihalten, schmalere in ganzer Breite. Ohne Gehweg einen ausreichend breiten Streifen neben oder, wo kein Seitenraum vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freihalten.
Mit abstumpfenden Stoffen streuen; umweltschädliche Chemikalien sind verboten. Auf Treppen und Rampen ist die Verwendung auftauender Stoffe wie Salz oder Sole erlaubt.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung, Fassung vom 01.01.2026
