Oberursel (Taunus)
Bei Schneefall unverzüglich räumen, außer bei anhaltend starkem Schneefall; bei Glätte rechtzeitig streuen. Beides von 7 bis 20 Uhr, darüber hinaus, wenn außerhalb dieser Zeit mit nennenswertem Fußgängerverkehr zu rechnen ist, etwa vor Kinos oder Gaststätten.
Gehweg auf 1,50 m Breite vom Schnee räumen, dazu je Hausgrundstück einen ebenso breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang.
Als Streumittel vor allem Sand, Splitt oder anderes abstumpfendes Material verwenden. Salz und Chemikalien nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Reste, im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern kein Streusalz und keine Chemikalien.
Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind auch die gegenüberliegenden Anlieger im jährlichen Wechsel verpflichtet: in Jahren mit gerader Endzahl die Hausnummern mit gerader Endzahl, in Jahren mit ungerader Endzahl die mit ungerader Endzahl. Bußgeld von 5 bis 1.000 Euro.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung vom 29.04.2005
