Ansbach
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg ist das ein 1,00 m breiter Streifen am Straßenrand, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze.
Mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln streuen. Salz und andere ätzende Stoffe sind grundsätzlich verboten, außer bei extremer Glätte wie Blitzeis oder Eisregen.
Verstöße, auch unerlaubtes Streuen mit Salz oder ätzenden Stoffen, können mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung (StrVO) vom 12.11.2025
Weißenburg i. Bay.
Werktags ab 6:30 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg ist das ein 1 m breiter Streifen am Straßenrand, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.
Die Pflicht gilt an allen öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch wenn sie nicht im Straßenverzeichnis stehen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 02.03.2021