Regensburg
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, an den übrigen Tagen von 7 bis 20 Uhr. Nach jedem Schneefall räumen, bei Glätte unverzüglich streuen und so oft wiederholen wie nötig.
Fehlt ein Gehweg, gilt der von Fußgängern genutzte Teil der Fahrbahn bis zu einer Breite von 1,50 m. Beim Anhäufen von Schnee muss mindestens 1 m Gehweg frei bleiben.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen. Ätzende und auftauende Mittel sind verboten, auch gemischt; eine Mischung mit höchstens 25 % Auftaumitteln ist nur auf Treppen, stärkeren Steigungen oder bei Eisregen erlaubt.
Verstöße: Geldbuße bis zu 500 €.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Sicherungsverordnung vom 20.06.2011
Neutraubling
An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.
Die Gehbahn vor dem Grundstück sichern, ohne befestigten Gehweg den Streifen am Straßenrand in 1,50 m Breite. Räumgut neben der Gehbahn lagern, Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freihalten.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.
Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch wenn sie nicht im Straßenreinigungsverzeichnis stehen. Verstöße: Geldbuße bis zu eintausend Euro.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 29.02.2024