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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Regensburg · Neutraubling

Regensburg · Neutraubling · Hemau · Regenstauf · Lappersdorf

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Regensburg, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Regensburg?

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, an den übrigen Tagen von 7 bis 20 Uhr. Nach jedem Schneefall räumen, bei Glätte unverzüglich streuen und so oft wiederholen wie nötig.

Räum- und Streupflicht

Regensburg

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, an den übrigen Tagen von 7 bis 20 Uhr. Nach jedem Schneefall räumen, bei Glätte unverzüglich streuen und so oft wiederholen wie nötig.

Fehlt ein Gehweg, gilt der von Fußgängern genutzte Teil der Fahrbahn bis zu einer Breite von 1,50 m. Beim Anhäufen von Schnee muss mindestens 1 m Gehweg frei bleiben.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen. Ätzende und auftauende Mittel sind verboten, auch gemischt; eine Mischung mit höchstens 25 % Auftaumitteln ist nur auf Treppen, stärkeren Steigungen oder bei Eisregen erlaubt.

Verstöße: Geldbuße bis zu 500 €.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Sicherungsverordnung vom 20.06.2011

Neutraubling

An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Die Gehbahn vor dem Grundstück sichern, ohne befestigten Gehweg den Streifen am Straßenrand in 1,50 m Breite. Räumgut neben der Gehbahn lagern, Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freihalten.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.

Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch wenn sie nicht im Straßenreinigungsverzeichnis stehen. Verstöße: Geldbuße bis zu eintausend Euro.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 29.02.2024

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