Kulmbach
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück, ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg 1,50 m ab dem begehbaren Straßenrand. Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch wenn sie nicht im Straßenreinigungsverzeichnis stehen.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr (z. B. Treppen, starke Steigungen) oder außergewöhnlicher Witterung (z. B. Eisregen) erlaubt.
Wer die Gehbahnen vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 31.05.2022
