Eisenach
Räumen und Streuen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.
Gehwege so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, bei Eisglätte grundsätzlich in voller Breite abstumpfen. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,25 m breit räumen.
Streuen vor allem mit Sand, Splitt und ähnlichem abstumpfendem Material. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneerückstände, die Rückstände nach dem Auftauen sofort beseitigen.
Bei einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite zuständig, in Jahren mit ungerader Endziffer die der gegenüberliegenden Straßenseite.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 18.12.2002, zuletzt geändert am 08.02.2018
