← Zurück zum Bundesland

Gebiet · Thüringen

Reinigungsfirmen in Eisenach · Bad Langensalza

Eisenach · Bad Langensalza · Bad Salzungen · Bad Tennstedt · Vacha

Hier ist noch kein Partner

Schreiben Sie Ihren Auftrag trotzdem aus - wir kümmern uns selbst darum und suchen Ihnen jemanden.

Dieses Gebiet ist noch frei.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Eisenach, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Eisenach?

Räumen und Streuen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.

Räum- und Streupflicht

Eisenach

Räumen und Streuen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.

Gehwege so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, bei Eisglätte grundsätzlich in voller Breite abstumpfen. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,25 m breit räumen.

Streuen vor allem mit Sand, Splitt und ähnlichem abstumpfendem Material. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneerückstände, die Rückstände nach dem Auftauen sofort beseitigen.

Bei einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite zuständig, in Jahren mit ungerader Endziffer die der gegenüberliegenden Straßenseite.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 18.12.2002, zuletzt geändert am 08.02.2018

Bad Langensalza

Räumen und Streuen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.

Gehwege so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, bei Eisglätte grundsätzlich in voller Breite abstumpfen. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,5 m breit räumen.

In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Streuen vor allem mit Splitt der Körnung 2 bis 5 mm. Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 16.12.2003, zuletzt geändert am 18.11.2024

Auch in der Nähe

In diesem Umkreis ist noch kein Betrieb dabei. Stellen Sie den Umkreis größer oder schreiben Sie Ihren Auftrag aus.

Dein Betrieb hier

Dieses Gebiet ist noch frei.

Mitgliedschaft kostenlos, ein Gebiet inklusive. Keine Provision vom Auftrag.