Nördlingen
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück. Ist sie nicht befestigt oder abgegrenzt, gilt ein Streifen von 1,5 m am Straßenrand.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, etwa an Treppen, starken Steigungen oder Gefällstrecken.
Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch wenn sie nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind. Verstöße: Geldbuße bis zu 1.000 Euro.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 12.02.2021
