Itzehoe
Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Geh- und Radwege in der Frontlänge des Grundstücks in der Breite von Schnee und Eis freihalten, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung erfordert. Auf Fahrbahnen ohne Gehweg gilt beidseitig ein 1,50 m breiter Streifen als Gehweg.
Bei Glatteis Gehwege, begehbare Seitenstreifen und Radwege mit abstumpfenden Stoffen streuen, wenn nötig wiederholt. Salz und andere auftauende Stoffe auf Geh- und Radwegen und in der Fußgängerzone nur bei Eisregen.
In den in Anlage 2 der Satzung aufgeführten Straßen gilt die Pflicht für einen Streifen in Gehwegbreite (mindestens 1,50 m) vor dem Grundstück. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 26.09.2014 in der Fassung der I. Nachtragssatzung, beschlossen am 25.03.2021
