Iserlohn
Montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, samstags von 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: am folgenden Morgen montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Gehwege mindestens 1 m breit von Schnee freihalten. Wo kein selbstständiger oder abgesetzter Gehweg vorhanden ist, gilt ein Streifen von je 1 m, in Fußgängergeschäftsstraßen und verkehrsberuhigten Zonen von je 2 m Breite als Gehweg.
Mit abstumpfenden Stoffen streuen. Auftausalze und chemisch wirkende Mittel sind verboten, außer auf Treppen und an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. Streugut darf keine für Haustiere oder Straßen schädlichen Bestandteile enthalten; Rückstände sobald wie möglich beseitigen.
Die Gehwegreinigung einschließlich Winterwartung obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke, außer bei Gehwegen, die laut Straßenverzeichnis die Stadt reinigt.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 15.12.2010
