München
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr sind die Gehbahnen von Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Gehbahn ist der Gehweg; gibt es keinen, die Straße selbst in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite am Rand.
Bestreut wird mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln; ätzende Stoffe wie Streusalz sind verboten.
Wer an die städtische Straßenreinigung angeschlossen ist, ist für die angeschlossenen Flächen von Reinigung und Winterdienst befreit, muss aber von Gesims, Balkon oder Dach fallenden Schnee sofort räumen und die zugehörigen Straßenrinnen freihalten.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung vom 17.12.2010
