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Gebiet · Baden-Württemberg

Reinigungsfirmen in Rastatt · Baden-Baden

Rastatt · Baden-Baden · Bühl · Gaggenau · Gernsbach

Tipp für Privatkunden

20 % der Arbeitskosten können Sie direkt von Ihrer Steuer abziehen (§ 35a EStG). Dafür bezahlen Sie die Rechnung per Überweisung und geben sie in Ihrer Steuererklärung an.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Rastatt, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Rastatt?

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 20 Uhr, vor öffentlichen Gebäuden und Firmengelände bis Öffnungs- bzw. Arbeitsende, wenn dieses später liegt.

Räum- und Streupflicht

Rastatt

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 20 Uhr, vor öffentlichen Gebäuden und Firmengelände bis Öffnungs- bzw. Arbeitsende, wenn dieses später liegt.

Gehweg in der Regel mindestens 1,20 m breit räumen und streuen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten: 1,20 m breiter Streifen am Fahrbahnrand.

Mit Sand oder Splitt streuen. Auftauende Streumittel nur ausnahmsweise bei extremer Eisglätte in geringen Mengen.

Die Flächen von Bushaltestellen und Buswartehäuschen selbst gehören nicht zur Räum- und Streupflicht.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung vom 17.12.1997, Stand 01.10.2001

Baden-Baden

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 21 Uhr.

Gehwege auf der Länge des Grundstücks räumen und streuen. Ohne Gehweg ein 1 m breiter Streifen am Fahrbahnrand, in Fußgängerzonen 1,50 m am Rand, Fußwege und Staffeln bis zur Mitte.

Mit abstumpfenden Mitteln streuen. Salz ist auf Gehwegen, Fußwegen, Staffeln und in Fußgängerzonen verboten.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht in der Fassung vom 05.11.2001

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