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Gebiet · Thüringen

Reinigungsfirmen in Gotha · Arnstadt

Gotha · Arnstadt · Ilmenau · Waltershausen · Friedrichroda

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Gotha, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Gotha?

An Wochentagen von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich und bei Bedarf regelmäßig wiederholt.

Räum- und Streupflicht

Gotha

An Wochentagen von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich und bei Bedarf regelmäßig wiederholt.

Gehwege so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,00 m, an Haltestellen des ÖPNV mindestens 5 m. Wo Fahrbahn und Gehweg nicht getrennt sind, auch in Fußgängerzonen, einen Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze, soweit die Straßenbreite es hergibt.

Bei Glätte Gehwege grundsätzlich in voller Breite abstumpfen, vor allem mit Sand, Splitt oder Ähnlichem, keine Asche. Streusalz nur in klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen und an Gefahrenstellen wie Treppen, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen.

Bei einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite zuständig, in Jahren mit ungerader Endziffer die der gegenüberliegenden Straßenseite.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 12.10.2012, zuletzt geändert am 12.11.2020

Arnstadt

Werktags von 6 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 20 Uhr, so oft wie notwendig. Räumen unmittelbar nach jedem Schneefall, der den Gehweg geschlossen bedeckt, streuen schon bei erkennbar einsetzender Glätte.

Gehwege mindestens 1,20 m breit räumen, soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne eigenen Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Mit abstumpfenden Mitteln wie Blähschiefer oder Sand streuen, keine Asche. Streusalz nur bei überfrierender Nässe, Eisregen u. ä. und auf Treppen und steilen Wegen über 4 % Neigung, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen; nie auf begrünte Flächen, Baumscheiben und Beete.

Gehweg erneut räumen, wenn Schneeräumfahrzeuge ihn wieder mit Schnee bedeckt haben. Streugutreste so bald wie möglich beseitigen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Winterdienstsatzung, bereinigte Fassung vom 22.01.2007

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