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Gebiet · Rheinland-Pfalz

Reinigungsfirmen in Trier · Konz

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Trier, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Trier?

Gehwege und Gehstreifen während der üblichen Verkehrszeit gefahrlos begehbar halten; diese beginnt sonn- und feiertags um 8 Uhr, sonst um 7 Uhr, und endet jeweils um 21 Uhr. Maßnahmen bei Bedarf wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Trier

Gehwege und Gehstreifen während der üblichen Verkehrszeit gefahrlos begehbar halten; diese beginnt sonn- und feiertags um 8 Uhr, sonst um 7 Uhr, und endet jeweils um 21 Uhr. Maßnahmen bei Bedarf wiederholen.

Ohne ausgebauten Bürgersteig gilt ein 1,50 m breiter Gehstreifen entlang der Grundstücksgrenze, in Fußgängerzonen ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Häuserfront. An Haltestellen die gesamte Gehwegbreite räumen, damit mindestens an einer Stelle ein sicherer Ein- und Ausstieg möglich ist.

Als Streumaterial Streusalz, Sand, feine Asche, Sägemehl oder andere geeignete Stoffe verwenden; Streusalz ausreichend, aber sparsam einsetzen. Auf Grünflächen und Baumscheiben ist Streusalz aus Umweltschutzgründen unzulässig.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und Plätze in der Stadt Trier vom 23.05.2003, in der Fassung der Änderungssatzungen vom 29.11.2006, 19.12.2007, 16.12.2009, 02.02.2017, 28.09.2017, 17.12.2019 und 28.09.2022

Konz

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, danach werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages. Gehwege bei Bedarf mehrfach am Tag streuen, damit keine Rutschgefahr besteht.

Gehweg in 1,5 m Breite von Schnee freihalten. Ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Streumittel sind abstumpfende Stoffe wie Granulat, Asche, Sand oder Sägemehl. Salz ist grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 26.06.2023

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