Neuss
Werktags zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen, so oft wie nötig wiederholt. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte am Folgetag beseitigen, an Werktagen bis 7 Uhr, sonst bis 9 Uhr.
Gehwege in einer Breite von 1,50 m räumen bzw. abstumpfen, soweit die örtlichen Verhältnisse dies zulassen; bei über 3 m breiten Gehwegen eine Bahn von mindestens 1,50 m. Zugang zur Fahrbahn in 1,50 m Breite und zum Grundstückseingang in 1 m Breite räumen.
Als Streumittel vor allem Sand, Splitt, Granulat und ähnlich abstumpfende Materialien verwenden. Auftauende Mittel wie Salz sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur zum Bestreuen von Zapfstellen, Sperrschiebern und Schachtabdeckungen, bei klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder Blitzeis sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken und Tiefgaragenzugängen.
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Winterdienstsatzung vom 22.01.2024, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.10.2024 (in Kraft seit 01.11.2024)
