Weilheim i.OB
Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8 bis 20 Uhr räumen und bei Bedarf so oft wie nötig streuen.
Zu sichern ist die Gehbahn an der Grenze des Grundstücks zur Straße. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg gilt ein Streifen von 1 m, in Fußgängerbereichen wie der Innenstadt von 2,50 m.
Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen. Salz oder ätzende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt ist ein Splitt-Salz- oder Sand-Salz-Gemisch mit höchstens 10 % Salzanteil, unvermischtes Salz nur ausnahmsweise bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen, im unumgänglich notwendigen Mindestmaß.
Wer die Gehbahnen nicht, nicht rechtzeitig oder mit unerlaubten Mitteln wie Salz oder ätzenden Mitteln sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Weilheim i.OB vom 29.03.2012
Penzberg
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Wiederholen bis 19 Uhr werktags, bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen, so oft wie nötig.
Zu sichern ist der Gehweg an der Grenze zum Vorderliegergrundstück. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg gilt ein Streifen von 1 m ab begehbarem Straßenrand, bei überbreiten Gehwegen in der Innenstadt bis zu 2,50 m ab Grundstücksgrenze.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen. Salz oder ätzende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt ist ein Splitt-Salz- oder Sand-Salz-Gemisch mit höchstens 10 % Salzanteil, unvermischtes Salz nur ausnahmsweise bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen, im unumgänglich notwendigen Mindestmaß.
Wer die Gehbahnen nicht, nicht rechtzeitig oder mit unerlaubten Mitteln wie Salz oder ätzenden Mitteln sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen zur Winterszeit vom 03.11.2010