Sankt Augustin
Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.
Gehwege in der für Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freihalten. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse Gehwege so freihalten und streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
Bei Eis- und Schneeglätte streuen. Salz und andere Auftaumittel sind verboten, außer in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie.
Räumen und Streuen obliegt den Eigentümern für die im Straßenreinigungsverzeichnis kenntlich gemachten Gehwege und Fahrbahnen. Geldbuße mindestens 75 €, höchstens 375 €, bei Vorsatz höchstens 750 €.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren, beschlossen am 17.12.2008, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 04.12.2025
