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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Bergheim · Hürth

Bergheim · Hürth · Pulheim · Frechen · Bedburg

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Bergheim, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Bergheim?

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Räum- und Streupflicht

Bergheim

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege in einer Breite von 1,50 m, Mischflächen (z. B. Stichstraßen ohne abgegrenzten Gehweg) in einer Tiefe von 1,50 m ab begehbarem Straßenrand von Schnee freihalten. An Haltestellen so räumen und streuen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

Bei Eis- und Schneeglätte streuen; Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei Ausnahmewetter wie Eisregen oder Glatteis oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen, keinen salzhaltigen Schnee darauf lagern.

Gilt für alle Gehwege und Mischflächen außer den im Straßenverzeichnis besonders aufgeführten. Ist auch die Winterwartung der Fahrbahn übertragen, Fußgängerüberwege und Querungshilfen bis zur Fahrbahnmitte streuen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 18.12.1986 in der Fassung der 26. Änderungssatzung vom 16.12.2024

Hürth

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr) unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen. Ohne abgesetzten Gehweg (z. B. verkehrsberuhigter Bereich) gilt ein 1,50 m breiter Streifen ab begehbarem Straßenrand als Gehweg.

Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; erlaubt nur bei Ausnahmewetter wie Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen, oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen, keinen salzhaltigen Schnee darauf lagern.

Die Winterwartung aller Gehwege liegt ausnahmslos bei den angrenzenden Eigentümern, auch an Haltestellen: gefahrloses Ein- und Aussteigen und Zugang zum Wartehäuschen sichern.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadtwerke Hürth vom 11.12.2025

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