← Zurück zum Bundesland

Gebiet · Rheinland-Pfalz

Reinigungsfirmen in Neustadt an der Weinstraße · Speyer

Neustadt an der Weinstraße · Speyer · Schifferstadt · Bad Dürkheim · Grünstadt

Hier ist noch kein Partner

Schreiben Sie Ihren Auftrag trotzdem aus - wir kümmern uns selbst darum und suchen Ihnen jemanden.

Dieses Gebiet ist noch frei.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Neustadt an der Weinstraße, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Neustadt an der Weinstraße?

Schnee täglich vor Beginn des allgemeinen Tagesverkehrs räumen, spätestens bis 7 Uhr; bei Bedarf bis 22 Uhr nach jedem weiteren Schneefall wiederholen. Streupflicht ebenfalls bis spätestens 7 Uhr erfüllen, bei bis 22 Uhr auftretender Glätte unverzüglich nachstreuen.

Räum- und Streupflicht

Neustadt an der Weinstraße

Schnee täglich vor Beginn des allgemeinen Tagesverkehrs räumen, spätestens bis 7 Uhr; bei Bedarf bis 22 Uhr nach jedem weiteren Schneefall wiederholen. Streupflicht ebenfalls bis spätestens 7 Uhr erfüllen, bei bis 22 Uhr auftretender Glätte unverzüglich nachstreuen.

Räumpflicht auf Gehwegen bis 1,5 m Breite, bei Verbindungswegen und Treppenaufgängen bis zur Mitte; ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze. Zugang zu Haltestellen ebenfalls von Schnee freihalten.

Bei Glätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen wie Asche, Sägemehl, Sand, Schlacke oder Splitt streuen. Salz auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) sowie auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefälle- oder Steigungsstrecken.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Neustadt an der Weinstraße vom 16.05.1979, § 5 geändert durch Satzung vom 11.03.1985

Speyer

Räum- und Streupflicht so rechtzeitig erfüllen, dass die Flächen während der üblichen Verkehrszeiten stets gefahrlos benutzbar sind. Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Gehweg von Schnee und Eis freihalten und ausreichend mit abstumpfenden Mitteln bestreuen, bei breiten Gehwegen genügt ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze. Ohne Gehweg gilt ein etwa 1,50 m breiter Streifen. Fußgängerüberwege in Verlängerung der Gehwege bis zur Fahrbahnmitte einbeziehen.

Bei Glätte grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen wie Splitt, Sand oder Asche bestreuen. Auftauende Streumittel nur in Ausnahmefällen bei Eisregen und auf Steilstrecken, so gering wie möglich. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Stoffen bestreut werden.

Verstöße gegen die Reinigungs- oder Schneeräumungspflicht sind Ordnungswidrigkeiten, Geldbuße bis 500 Euro.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Speyer vom 06.01.1967, zuletzt geändert am 20.03.2008

Auch in der Nähe

In diesem Umkreis ist noch kein Betrieb dabei. Stellen Sie den Umkreis größer oder schreiben Sie Ihren Auftrag aus.

Dein Betrieb hier

Dieses Gebiet ist noch frei.

Mitgliedschaft kostenlos, ein Gebiet inklusive. Keine Provision vom Auftrag.