Hamburg
Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls räumen, Glätte sofort abstreuen; dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt danach Schnee, Eis oder Glätte auf, bis 8:30 Uhr des folgenden Tages, sonn- und feiertags bis 9:30 Uhr beseitigen.
Gehwege und ähnliche Anlagen nach § 30 Abs. 1 von Eis und Schnee in der für Fußgänger nötigen Breite räumen, mindestens jedoch einen 1 m breiten Streifen; reine Fahrradwege sind davon ausgenommen. Treppen sind in voller Breite zu reinigen.
Bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln streuen, bei Bedarf wiederholt; Tausalz und tausalzhaltige Mittel sind verboten.
Maßgeblich ist das Gesetz des Landes: Hamburgisches Wegegesetz (HWG) vom 22.01.1974, §§ 28, 30, 31, 33 zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2017
