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Gebiet · Rheinland-Pfalz

Reinigungsfirmen in Koblenz · Lahnstein

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Koblenz, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Koblenz?

Werktags (Montag bis Samstag) von 7 bis 20:30 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20:30 Uhr Gehwege unverzüglich von Schnee und Eis räumen und Glätte durch Streuen beseitigen.

Räum- und Streupflicht

Koblenz

Werktags (Montag bis Samstag) von 7 bis 20:30 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20:30 Uhr Gehwege unverzüglich von Schnee und Eis räumen und Glätte durch Streuen beseitigen.

Gehwege auf 1,50 m Breite räumen und streuen, auch wo der Kommunale Servicebetrieb sie säubert. Ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Mit Sand, Asche oder anderem abstumpfendem Material streuen. Salz nur gegen Eis, in geringen Mengen und grundsätzlich nicht im Kronenbereich von Bäumen; Rückstände nach dem Auftauen unverzüglich beseitigen.

Winterdienst der Anlieger auch auf Fußgängerüberwegen (außer über Fahrbahnen in Straßen der Verkehrsklassen B und C) und auf den Fahrbahnen der im Straßenverzeichnis ausgewiesenen Nebenstraßen. Verstöße: Geldbuße bis 500 Euro.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 18.12.2000, zuletzt geändert am 16.12.2025

Lahnstein

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich beseitigen, bei Bedarf mehrmals am Tag streuen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Gehwege in einer Breite von 1,5 m von Schnee freihalten, ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf Gehweg oder Fahrbahn schaffen.

Mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) streuen. Salz nur in geringen Mengen gegen festgefahrene und festgetretene Eis- und Schneereste, sonst nur bei Eisregen o. ä. und an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Die Pflicht gilt für die im Straßenverzeichnis der Satzung aufgeführten Straßen, bei den dort gekennzeichneten nur für die Gehwege. Verstöße: Geldbuße bis 500 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 19.11.2025

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