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Gebiet · Brandenburg

Reinigungsfirmen in Potsdam · Ludwigsfelde

Potsdam · Ludwigsfelde · Teltow · Kleinmachnow · Stahnsdorf

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Potsdam, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Potsdam?

Werktags von 6 bis 20 Uhr (Reinigungsklassen 1-2) bzw. von 7 bis 20 Uhr (Reinigungsklassen 4-6), sonn- und feiertags jeweils von 9 bis 20 Uhr, fallenden Schnee und Glätte unverzüglich beseitigen; danach bis 6 bzw. 7 Uhr des folgenden Werktags, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Potsdam

Werktags von 6 bis 20 Uhr (Reinigungsklassen 1-2) bzw. von 7 bis 20 Uhr (Reinigungsklassen 4-6), sonn- und feiertags jeweils von 9 bis 20 Uhr, fallenden Schnee und Glätte unverzüglich beseitigen; danach bis 6 bzw. 7 Uhr des folgenden Werktags, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehweg unter 1,50 m Breite vollständig, breitere auf 1,50 m Breite von Schnee freihalten; ohne abgesetzten Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen auf der Fahrbahn.

Salz oder andere Auftaumittel nur bei Eisregen, an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, starken Gefälle- und Steigungsstrecken oder an Hydranten und Absperrschiebern erlaubt. Baumscheiben und begrünte Flächen auch dann nicht salzen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung vom 10.11.2017, Lesefassung in der Fassung vom 08.11.2023

Ludwigsfelde

Werktags bis 6:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein; danach bis 20 Uhr erneut fallenden Schnee oder entstehende Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, beseitigen.

Fläche mindestens 1,50 m breit räumen, so dass Begegnungsverkehr möglich ist.

Zum Streuen abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt verwenden; Auftaumittel nur soweit für die Verkehrssicherheit hinreichend geboten.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 21.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021

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