Potsdam
Werktags von 6 bis 20 Uhr (Reinigungsklassen 1-2) bzw. von 7 bis 20 Uhr (Reinigungsklassen 4-6), sonn- und feiertags jeweils von 9 bis 20 Uhr, fallenden Schnee und Glätte unverzüglich beseitigen; danach bis 6 bzw. 7 Uhr des folgenden Werktags, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Gehweg unter 1,50 m Breite vollständig, breitere auf 1,50 m Breite von Schnee freihalten; ohne abgesetzten Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen auf der Fahrbahn.
Salz oder andere Auftaumittel nur bei Eisregen, an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, starken Gefälle- und Steigungsstrecken oder an Hydranten und Absperrschiebern erlaubt. Baumscheiben und begrünte Flächen auch dann nicht salzen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung vom 10.11.2017, Lesefassung in der Fassung vom 08.11.2023
