Hanau
Montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, samstags von 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Bei Schneefall und Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt.
Gehwege und Überwege so breit räumen und abstreuen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, dazu je Grundstück einen mindestens 1,50 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material streuen. Salz auf Gehwegen und Überwegen grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefällstrecken.
Bei einseitigem Gehweg räumen und streuen in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Ziffer die der gegenüberliegenden Seite. Bußgeld 2,50 € bis 1.000 €.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 30.11.2023
