Arnsberg
Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Gehwege in einer Breite von 1,20 m von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen. An Haltestellen so räumen und streuen, dass gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist.
Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; erlaubt nur bei Ausnahmewetter wie Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen, oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen, keinen salzhaltigen Schnee darauf lagern.
In den Fußgängerstraßen räumt die Stadt den Mittelbereich; Eigentümer halten einen 1,20 m breiten Streifen vor dem Haus und die Verbindung zum Hauseingang frei und gestreut.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 09.12.2002, Stand 17.12.2024
