← Zurück zum Bundesland

Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Arnsberg · Sundern

Arnsberg · Sundern · Brilon · Schmallenberg · Marsberg

Hier ist noch kein Partner

Schreiben Sie Ihren Auftrag trotzdem aus - wir kümmern uns selbst darum und suchen Ihnen jemanden.

Dieses Gebiet ist noch frei.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Arnsberg, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Arnsberg?

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Arnsberg

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehwege in einer Breite von 1,20 m von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen. An Haltestellen so räumen und streuen, dass gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist.

Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; erlaubt nur bei Ausnahmewetter wie Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen, oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen, keinen salzhaltigen Schnee darauf lagern.

In den Fußgängerstraßen räumt die Stadt den Mittelbereich; Eigentümer halten einen 1,20 m breiten Streifen vor dem Haus und die Verbindung zum Hauseingang frei und gestreut.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 09.12.2002, Stand 17.12.2024

Sundern (Sauerland)

Zwischen 7 und 18 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 18 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freihalten. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse so räumen und streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang möglich ist.

Bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen streuen. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen, keinen salzhaltigen Schnee darauf ablagern.

Die Winterwartung der Gehwege obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke, die der Fahrbahnen nicht.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 23.05.1995, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 18.12.2009

Auch in der Nähe

In diesem Umkreis ist noch kein Betrieb dabei. Stellen Sie den Umkreis größer oder schreiben Sie Ihren Auftrag aus.

Dein Betrieb hier

Dieses Gebiet ist noch frei.

Mitgliedschaft kostenlos, ein Gebiet inklusive. Keine Provision vom Auftrag.