Pirna
Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen; die Pflicht endet um 20 Uhr.
Gehwege auf mindestens drei Viertel ihrer Breite räumen, schmaler als 1 m ganz. Für jedes Hausgrundstück möglichst einen Meter breiten Zugang zur Fahrbahn räumen. Ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen der Fahrbahn entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Mit Sand, Splitt, Granulat oder ähnlichem Material streuen. Salz ist grundsätzlich verboten, ausnahmsweise erlaubt bei starkem Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, nicht an Bäumen oder begrünten Flächen. Rückstände spätestens nach der Frostperiode beseitigen.
Keine Räum- und Streupflicht auf Gehwegen und Treppen mit amtlichem Schild „Kein Räum- und Streudienst. Benutzung auf eigene Gefahr.“
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 23.03.2022, Lesefassung gültig seit 07.04.2022
