Bitburg
Werktags von 7 bis 21 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr, jeweils unverzüglich nach Schneefall oder Glättebildung, bei Bedarf wiederholt. Schnee aus der Nacht und nächtliche Glätte bis 7 Uhr beseitigen.
Gehwege mindestens 1,5 m breit räumen, schmalere ganz. Ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg, in Fußgängerzonen sind 2,0 m zu räumen.
Grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Sägemehl) streuen. Salz nur, wenn abstumpfende Stoffe nicht ausreichend wirken, etwa bei festgefahrenen Eis- und Schneerückständen.
Geräumten Schnee nicht auf der Fahrbahn oder in den Abflussrinnen ablagern, Hydranten und Einläufe freihalten. Verstöße: Geldbuße bis 5.000 Euro.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 15.12.2017
