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Gebiet · Rheinland-Pfalz

Reinigungsfirmen in Bitburg · Prüm

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Bitburg, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Bitburg?

Werktags von 7 bis 21 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr, jeweils unverzüglich nach Schneefall oder Glättebildung, bei Bedarf wiederholt. Schnee aus der Nacht und nächtliche Glätte bis 7 Uhr beseitigen.

Räum- und Streupflicht

Bitburg

Werktags von 7 bis 21 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr, jeweils unverzüglich nach Schneefall oder Glättebildung, bei Bedarf wiederholt. Schnee aus der Nacht und nächtliche Glätte bis 7 Uhr beseitigen.

Gehwege mindestens 1,5 m breit räumen, schmalere ganz. Ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg, in Fußgängerzonen sind 2,0 m zu räumen.

Grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Sägemehl) streuen. Salz nur, wenn abstumpfende Stoffe nicht ausreichend wirken, etwa bei festgefahrenen Eis- und Schneerückständen.

Geräumten Schnee nicht auf der Fahrbahn oder in den Abflussrinnen ablagern, Hydranten und Einläufe freihalten. Verstöße: Geldbuße bis 5.000 Euro.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 15.12.2017

Prüm

Bei Glätte erforderlichenfalls mehrmals am Tag streuen, sodass von 7 bis 20 Uhr keine Rutschgefahr besteht. Schnee aus der Nacht bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten räumen.

Schnee auf Fahrbahnen und Gehwegen unverzüglich räumen, die Reinigungspflicht reicht bis zur Mitte der Fahrbahn. Geräumten Schnee so lagern, dass Verkehr und Wasserabfluss nicht behindert werden.

Streupflicht für Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen. Ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Tausalz, Sägemehl) streuen, Eis aufhacken und beseitigen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 01.08.1966

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