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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Delmenhorst · Nordenham

Delmenhorst · Nordenham · Wildeshausen · Brake · Elsfleth

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Delmenhorst, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Delmenhorst?

Nach Schneefall werktags von 7 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr freihalten; bei Glätte in diesen Zeiten abstumpfen, wenn notwendig wiederholt.

Räum- und Streupflicht

Delmenhorst

Nach Schneefall werktags von 7 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr freihalten; bei Glätte in diesen Zeiten abstumpfen, wenn notwendig wiederholt.

Gehwege und Radwege unter 1 m ganz, die übrigen mindestens 1 m breit freihalten. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten einen 1 m breiten Streifen neben der Fahrbahn; bei einseitigem Gehweg keine Pflicht auf der Gegenseite.

Mit Sand oder anderen geeigneten Stoffen abstumpfen. Salz und sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, nur in Ausnahmefällen wie Eisregen erlaubt.

In Fußgängerbereichen (Reinigungsklasse 2) gilt die Pflicht für 1,5 m vor den Grundstücken; Schnee und Eis dort auf der Straßenmitte lagern.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 07.02.2020, zuletzt geändert am 19.11.2025

Nordenham

Bei Schneefall werktags von 8 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr räumen; bei Glätte so abstumpfen, dass von 8 bis 20 Uhr ein sicherer Weg vorhanden ist.

Befestigte Geh- und Radwege unabhängig von ihrer Breite mindestens 1 m breit räumen; ohne Geh- oder Radweg einen 1 m breiten Streifen neben der Fahrbahn.

Mit abstumpfenden Mitteln wie grobem Sand oder Splitt (Körnung 2-5 mm) streuen; keine schädlichen Chemikalien. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Materialien bestreuen.

In Straßen der Anlagen B und D zusätzlich Rinnen, Parkstreifen, Parkbuchten und Fahrbahn bis zur Mitte räumen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 01.04.2022

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