Delmenhorst
Nach Schneefall werktags von 7 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr freihalten; bei Glätte in diesen Zeiten abstumpfen, wenn notwendig wiederholt.
Gehwege und Radwege unter 1 m ganz, die übrigen mindestens 1 m breit freihalten. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten einen 1 m breiten Streifen neben der Fahrbahn; bei einseitigem Gehweg keine Pflicht auf der Gegenseite.
Mit Sand oder anderen geeigneten Stoffen abstumpfen. Salz und sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, nur in Ausnahmefällen wie Eisregen erlaubt.
In Fußgängerbereichen (Reinigungsklasse 2) gilt die Pflicht für 1,5 m vor den Grundstücken; Schnee und Eis dort auf der Straßenmitte lagern.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 07.02.2020, zuletzt geändert am 19.11.2025
