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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Recklinghausen · Castrop-Rauxel

Recklinghausen · Castrop-Rauxel · Waltrop

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Recklinghausen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Recklinghausen?

Vor der Hauptverkehrszeit mit Räumen und Streuen beginnen: werktags 7 bis 20 Uhr, samstags 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 19 Uhr. In dieser Zeit Gehwege begehbar halten, bei Bedarf wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Recklinghausen

Vor der Hauptverkehrszeit mit Räumen und Streuen beginnen: werktags 7 bis 20 Uhr, samstags 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 19 Uhr. In dieser Zeit Gehwege begehbar halten, bei Bedarf wiederholen.

Gehwege mindestens 1,50 m breit, schmalere Gehwege ganz von Schnee freihalten. Wo Gehwege fehlen, gilt ein Streifen von mindestens 1,50 m längs der Häuser oder Grundstücksgrenzen als Gehweg.

Bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Stoffen wie Sand, Asche oder Granulat streuen. Salz und andere Auftaumittel sind nicht gestattet; erlaubt sind sie insbesondere in Ausnahmefällen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen.

Die Winterwartung aller Gehwege obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke, auf Fahrbahnen besteht keine Pflicht. Geldbuße bis 1.000 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 26.11.2019, zuletzt geändert am 16.12.2025

Castrop-Rauxel

Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Gehwege in der für Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freihalten. Als Gehweg gilt auch eine Gehbahn von 1,50 m ab begehbarem Straßenrand, wo Fußgänger die Straße nutzen, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen.

Bei Eis- und Schneeglätte streuen. Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie.

Die Winterwartung der Gehwege (außer im Bereich von Einkaufszentren) obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke, die der Fahrbahn nur in den im Straßenverzeichnis gekennzeichneten Straßen (Reinigungsklasse 7). Geldbuße bis 500 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 10.12.2025

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