Recklinghausen
Vor der Hauptverkehrszeit mit Räumen und Streuen beginnen: werktags 7 bis 20 Uhr, samstags 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 19 Uhr. In dieser Zeit Gehwege begehbar halten, bei Bedarf wiederholen.
Gehwege mindestens 1,50 m breit, schmalere Gehwege ganz von Schnee freihalten. Wo Gehwege fehlen, gilt ein Streifen von mindestens 1,50 m längs der Häuser oder Grundstücksgrenzen als Gehweg.
Bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Stoffen wie Sand, Asche oder Granulat streuen. Salz und andere Auftaumittel sind nicht gestattet; erlaubt sind sie insbesondere in Ausnahmefällen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen.
Die Winterwartung aller Gehwege obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke, auf Fahrbahnen besteht keine Pflicht. Geldbuße bis 1.000 €.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 26.11.2019, zuletzt geändert am 16.12.2025
