Höxter
Zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Gehwege 1,50 m breit von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen. An Haltestellen so räumen und streuen, dass gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie Zu- und Abgang möglich sind.
Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.
Die Pflichten gelten für die im Straßenreinigungsverzeichnis gekennzeichneten Fahrbahnen und Gehwege in dem dort festgelegten Umfang.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 30.11.2016 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 16.12.2022
