Gütersloh
Schnee und Glätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein.
Gehweg auf 1,50 m Breite von Schnee freihalten, in Fußgängerzonen einen Streifen von 2 m. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse die Gehwege so freihalten und bestreuen, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist.
Salz oder andere auftauende Stoffe auf Gehwegen sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder auftauenden Materialien bestreut werden, salzhaltiger Schnee darf dort nicht gelagert werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 07.03.2007, Lesefassung unter Einarbeitung der XIX. Nachtragssatzung vom 18.12.2025
